Achtung: Ein Insolvenzverfahren belastet nicht nur den Schuldner, sondern auch die Gläubiger!
Nach dem Gesetzeszweck soll das Insolvenzverfahren die Interessen der »redlichen Gläubiger« schützen. Tatsächlich richtet es sich aber oft gerade gegen die Gläubiger, die dem Schuldner zuletzt in seiner finanziellen Not noch wohlwollend entgegengekommen sind. Auf der Grundlage eines weitreichenden Anfechtungsrechts fordern die Insolvenzverwalter von den Gläubigern trotz erbrachter Leistung Zahlungen zurück, die diese – und das hochverzinst bis zu 10 Jahre rückwirkend - vom Schuldner erhalten haben. Jeder kann »Opfer« einer solchen Rückgewährforderung werden, nicht nur Dienstleister, Kaufleute, Handwerker, Freiberufler oder Vermieter, sondern auch Privatpersonen. Oft kommt die Rückgewährforderung erst nach Jahren völlig überraschend und kann dann die eigene Existenz gefährden.
Aktuell hat die Corona-Pandemie katastrophale, wirtschaftliche Auswirkungen zur Folge. Nicht ohne Grund hat die Politik zur Vermeidung einer Insolvenzwelle u.a. die sog. Insolvenzantragsfrist bereits mehrfach verlängert. Gleichwohl wird mit einer massiven Insolvenzwelle gerechnet. Die Insolvenzverwalter rüsten bereits auf. Das Anfechtungsrisiko wächst.
Es wird sich daher auszahlen, frühzeitig Weichen zu stellen und für den Ernstfall vorbereitet zu sein. Ich biete Ihnen hierzu Rechtsrat und -hilfe zu den aktuellen Themen.