Der Kauf ist das alltäglichste Rechtsgeschäft und daher für jeden von besonderer wirtschaftlicher und rechtlicher Bedeutung. Die Interessenlagen von Käufer und Verkäufer sind meist gegensätzlich. Als Verkäufer ist der geübte »Profi« oft im Vorteil. Der Gesetzgeber hat daher den privaten Verbraucher gegenüber dem Unternehmer unter besonderen Schutz gestellt. Dennoch ist das Streitfeld rund um den Kauf riesig. Unbedachtes Kaufen oder Verkaufen kann zur teuren Enttäuschung werden. Dies muss nicht sein. So sollte auch beim Kaufgeschäft Rechtssicherheit oberstes Gebot sein!
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