Bereits der beachtliche Umfang eines üblichen Mietvertrages ist kein Zufall. Der Gesetzgeber gibt den Mietparteien viel Spielraum zur Ausgestaltung mietrechtlicher Regelungen. Entsprechend vielfältig sind auch die mietrechtlichen Fragestellungen. Hierbei stehen sich die Interessenlagen der Mietparteien oft geradezu diametral gegenüber. Eine durchsetzige Interessenvertretung bei Wohnraum- oder Gewerberaummiete bedarf anwaltlicher Erfahrung und einschlägiger Expertise.